FAq-Häufig gestellte Fragen
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Hier,Bitte ist ein Unternehmen, das NFC-basierte Werbe- und Informationslösungen für die Gastronomie entwickelt. Unsere Produkte verbinden physische Tischobjekte wie Korkuntersetzer mit digitalen Inhalten, z. B. Speisekarten, Bewertungsplattformen oder Social Media.
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Unsere Quicktap-Produkte enthalten einen unsichtbar integrierten NFC-Chip. Hält ein Gast ein NFC-fähiges Smartphone daran, öffnet sich automatisch eine auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittene digitale Seite – ohne App, ohne QR-Code.
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Die Preise variieren je nach Laufzeit (3, 6 oder 12 Monate) und gebuchtem Leistungsumfang. Unsere Pakete beginnen bei einem monatlichen Grundpreis, der die NFC-Produkte, das Hosting und die Inhaltspflege umfasst. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.
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Unsere Lösung richtet sich in erster Linie an gastronomische Betriebe wie Restaurants, Cafés, Bars oder Hotels. Auch andere Branchen mit Gästekontakt profitieren, etwa Friseure, Veranstalter oder Eventlocations.
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Nein. Die Nutzung erfolgt rein browserbasiert. Die meisten modernen Smartphones erkennen NFC automatisch und leiten direkt auf die entsprechende Webseite weiter.
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Ja. Änderungen an Texten, Speisekarten, Links oder sonstigen Inhalten sind während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Wir übernehmen die Aktualisierung innerhalb von 24 Stunden nach Mitteilung.
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Jeder Kunde erhält eine vollständig personalisierte Seite im Corporate Design des Betriebs – inklusive Logo, Farben, Icons und Wunschinhalten. Auch der physische Untersetzer kann auf Wunsch gebrandet werden.
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Nach einer kurzen Beratung erhaltet ihr ein verbindliches Angebot. Nach Bestätigung produzieren wir eure Quicktap-Produkte und richten die digitale Präsenz ein. Innerhalb weniger Werktage ist alles einsatzbereit.
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Wir stehen euch per E-Mail und Telefon zur Verfügung. Inhalte können per Textdatei oder PDF übermittelt werden. Technische Fragen oder Änderungswünsche bearbeiten wir zügig und transparent.
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Die Hardware bleibt Eigentum der Hier,Bitte GbR und wird nach Vertragsende zurückgegeben, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt wurde. Alternativ kann eine Übernahme vereinbart werden.